(1) Der internationale Jugendaustausch und die Camps bieten Jugendlichen die Möglichkeit, die Welt kennen zu lernen. Das Erleben anderer Kulturen, Religionen, Mentalitäten und Sprachen erfüllt eines der Hauptziele von Lions International, “den Geist gegenseitiger Verständigung der Völker zu wecken und zu fördern.“. Lions Jugendaustausch ist kein Urlaub oder Sprachaufenthalt, sondern soll Jugendlichen die Möglichkeit bieten, mit Gleichaltrigen aus anderen Löndern in intensiven Kontakt zu treten und das Leben im Gastland durch den Familenaufenthalt kennenzulernen. (2) Der Jugendaustausch gliedert sich in Camp- und Familienaufenthalt (“Family Hosting”) und dauert im Allgemeinen 3-6 Wochen. Manche Camps bieten kein Hosting an. Das Alter der Jugndlichen ist in der Regel von 16-22 Jahren limitiert (einige Ausnahmne ab 14 und bis 26 Jahre). Informationen dazu und zu den Camps im Allgemeinen können unter folgender Adresse abgefragt hier abgefragt werden. (3) Der Lions-Jugendaustausch basiert auf Gegenseitigkeit, d.h. wer Jugendliche ins Ausland schickt, muss bei Bedarf im selben Ausmaß Jugendliche aufnehmen. Der entsendende Club ist dafür letztverantwortlich. (4) Teilnehmen können Jugendliche aus Lions- und Nicht-Lions-Familien. Der entsendende Club trifft die Auswahl und bürgt für die Eignung der Jugendlichen und für die einhaltung der Hosting-Pflicht. Manche Clubs übernehmen zusätzlich Outgoergebühr, Reisekosten und Campfee. (5) Der Antrag auf Jugnedaustausch (Application) ist in englischer Sprache zu stellen und von den Jugendbeauftragten der clubs auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (z.B. Angabe von mindestens drei Wunschzielen, entsprechendes Alter, usw.) Es muss das europäische Formular auf www.lions.at verwendet werden. (6) Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich:
  1. Application unter Angabe von zumindest drei Wunschzielen als excel-Datei, Seite 3 mit allen Unterschriften als pdf-Datei, Passfoto als jpg-Datei
  2. Kopie des Reisepasses oder e-Card
  3. Brief an die (noch) unbekannte Gastfamilie mit 1-2 Fotos
  4. Beiblatt mit Verpflichtungserklärung zum Hosting, vom Präsidenten oder Jugendbeauftragten des Clubs unterfertigt als pdf-Datei, Download auf www.lions.at
Der Jugendbeauftragte des Clubs (und nur der!) schickt die Anmeldung ab dem 1. November 2012 an den GDB. (7) Kosten: Die Jugendliche, bzw. deren Eltern tragen die Kosten für Reisekosten, evt. Campfee, EUR 50.00 Outgoergebühr, Versicherung, Taschengeld. Für den Familienaufenthalt erwachsen keine Kosten. (8) Flugbuchung
  • Europäische Destinationen: Die Eltern buchen unter Beachtung der Ankunftsorte und Ankunftszeiten die Flüge selber und geben diese ihrem Jugendbeauftragten bekannt.
  • Übersee: Diese werden in Absprache mit den Eltern zentral jüber ein Reisebüro gebucht.
(9) Die meisten Überseecamps verlangen verpflichtend eine zusätzliche Versicherung, Buchung am besten gemeinsam mit dem Flug (10) Die Lions des Gastlandes behalten sich die Zuteilung auf entsprechende Camps und Gastfamilien vor. Von unserer Seite besteht diesbezüglich kein Einfluss. (11) Auf die Einhaltung der jeweiligen Campregeln ist zu achten. Bei massiven Regelverstößen können Jugendliche auf eigene Kosten vorzeitig zurückgeschicktwerden. Bitte stets daran denken, dass die OutgoerInnen BotschafterInnen unseres Landes und des entsendenden Lionsclubs sind. (12) Eine Behinderung ist kein Ausschließungsgrund für eine Campteilnahme. Diesbezüglich ist eine gesonderte Kontaktaufnahme mit dem GDB erfordlich, es wird anch individuellen Lösungen gesucht. (13) Vorbereitung: Eine gründliche Vorbereitung über das Gastland und seine Besonderheiten ist sehr wichtig. Der Club-Jugendbeauftragte informiert die Jugendlichen über die ziele des Lions-Jugendaustausches und über die Ziele von Lions ganz allgemein. (14) Die Jugendlichen, die am Austausch/Camp teilnehmen, müssen sich dessen bewusst sein, dass sie ihr Land, ihren Lionsclub und ihre Familie repräsentieren. Die Einhaltung der Campregeln ist die notwendige Basis, darüber hinaus sollten sie sich bemühen, in Auftreten und Erscheinung gepflegt, freundlich und diszipliniert zu sein. Eine Präsentation über das Heimatland ist auf jeden Fall vorzubereiten, die Mitnahme einer Tracht oder eine Gesangs- und Tanzvorführung sorgt meist für sehr positives Feedback. Von den Jugendlichen wird Aufgeschlossenheit und die Bereitschaft erwartet, auch das Leben in der Gastfamilie positiv mitzugestalten. (15) Gastgeschenke sind ein Zeichen der Wertschätzung und sollten für die Gastfamilien(n) vorbereitet werden. Typische Souvenirs bieten sich hier an. Auch die CampteilnehmerInnen freuen sich darüber. (16) Sobald die Gastfamilie bekannt ist, soll der/die Jugendliche mit ihr Kontakt aufnehmen. (17) Das Outgoerpaket bestehend aus Polo, Wimpel und Pins wird den OutgoerInnen rechtzeitig vor der Abreise vom Distriktbeauftragten (DN) zugeschickt. (18) Outgoergebühr: Die Gebühr von EUR 50.00 bitte nach Einlangen der Bestätigung über die Aufnahme im Gastland mit vom Jugendbeauftragten die Bankverbindung anfordern. (19) Wiederholte Teilnahme am Jugendaustausch ist möglich, ebenso die Teilnahme in einem der österreichischen Camps. (20) Für die Gastfamilien im Inland ist der Distriktbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Jugendbeauftragten zuständig. (21) E-Mail Adressen: Bitte nur gültige Adressen angeben, die auch regelmäßig abgerufen werden. Unbedingt auch die Mailadressen der Eltern angeben. (22) Nach der Rückkehr schickt der/die OutgoerIn einen Bericht über die Reise und das Erlebte an den Jugendbeauftragten des Clubs, den DB und GDB für Jugendaustausch. Der entsendende Club gibt den Jugndlichen im Rahmen eines Clubanbends die Gelgenheit, einenkurzen Vortrag über ihre Erlebnisse zu halten. Kontaktaufnahme mit ausländischen Camps unter Umgehung des GDB ist strikt untersagt. Keinesfalls dürfen Applikationen eigenmächtig geschickt werden. Dies führ zum sofortigen Ausschluss vom Jugendaustausch; Österreich verliert durch dieses Verhlaten Kontingente im Jugendaustausch.